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Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer ergotherapeutischen Zusammenarbeit.
Die Praxis Babinski ist eine Privatpraxis für Ergotherapie, spezialisiert auf psychosoziale und sensomotorisch-perzeptive Behandlungen. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich mit Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder als Selbstzahlerleistung.

Verordnung

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte kann die ergotherapeutische Behandlung auf dem Verordnungsformular Muster 13 erfolgen.


Bitte geben Sie die entsprechende Heilmittelposition an:

  • X9906 Psychisch-funktionelle Behandlung (z. B. bei psychosomatischen Störungen, Angst, Depression, Anpassungsstörungen)

  • X9905 Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (z. B. bei Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungs- oder Konzentrationsproblemen, Hochbegabung)

Eine Heilmittelverordnung auf Muster 13 wird von den meisten Privatversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag der Patient:innen.

Für Selbstzahler:innen kann die Therapie ohne ärztliche Verordnung erfolgen. In diesem Fall schließen Patient:innen mit der Praxis Babinski einen Behandlungsvertrag ab.

Zusammenarbeit

Eine gute Kommunikation zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen und Patient:innen trägt maßgeblich zum Therapieerfolg bei. Auf Wunsch erhalten Sie gerne Rückmeldungen über den Verlauf der Behandlung und relevante Beobachtungen.

Ich arbeite zielgerichtet, transparent und in enger Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen.

 Bitte beachten Sie: Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht möglich.

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